Die Schulpflegschaft – Vertretung aller Eltern der Schule
Im Schulgesetz von NRW sind verschiedene Formen der Elternmitwirkung in einer Schule festgeschrieben.
Die Wesentlichen sind:
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Klassenpflegschaft
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Schulpflegschaft
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Schulkonferenz
In jeder Klasse sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler sowie die jeweilige Lehrerin (mit beratender Stimme) die Mitglieder der Klassenpflegschaft. Die Eltern jeder Klasse wählen jedes Jahr eine/einen Vorsitzende(n) sowie einen/eine Stellvertreter(in), die dann Mitglieder der Schulpflegschaft sind. Die Schulpflegschaft wählt aus ihren Reihen eine/einen Vorsitzende(n) sowie bis zu drei Stellvertreter(innen).
Die Aufgaben der Schulpflegschaft sind:
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Vertretung der Elterninteressen bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule
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Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule
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Wahl der Elternvertreter für die Schulkonferenz
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Formulierung von Anträgen an die Schulkonferenz
Die Schulpflegschaft ist also das Bindeglied zwischen den Eltern und der Schule sowie auch andersrum. Wir sammeln die Meinungen, Anregungen, Fragen und Beschwerden aller Eltern – entweder direkt oder durch die Klassenpflegschaften und tragen diese dann an geeigneter Stelle vor. Wir informieren alle Eltern über Entscheidungen, Neuigkeiten usw.
Die Schulpflegschaft entsendet Vertreter in das höchste Gremium der Schule, die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte. Sie beschäftigt sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und fasst Beschlüsse.
Hier an der Grundschule am Bullerdiek in Westerkappeln organisiert die Schulpflegschaft zudem jedes Jahr im Frühjahr die Bücherausstellung während der Lesewoche sowie die Cafeteria auf dem Maimarkt. Sofern noch weitere Events anstehen, unterstützen wir hierbei immer tatkräftig (z.B. Gartenaktion oder Schulfest).
Appell an alle Eltern
Die Schulpflegschaft hofft immer auf eine rege Mitarbeit und Unterstützung durch die Eltern, denn Schule ist mehr als nur der Unterricht für die Kinder. Wir können die Interessen von Ihnen und Ihren Kindern nur vertreten, wenn wir auch von den Eltern entsprechend informiert werden. Sprechen Sie also mit der Klassenpflegschaft oder rufen sie jemanden von der Schulpflegschaft an, schreiben Sie eine E-Mail oder auch einen ganz normalen Brief.
Ihr Schulpflegschaftsvorsitzender 2023/2024:
Herr Biermann (Klasse 2d)
Ihre stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende:
Frau Hohaus (Klasse 4c)