Angebote
Die Ausgangslage in der Grundschule am Bullerdiek hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Veränderungen in der Gesellschaft und Gesellschaftsstrukturen, veränderte Schüler*innenpersönlichkeiten und Elternhäuser machen die Beratung mit Eltern und Kindern immer wichtiger. Es gibt vielfältige Beratungsanlässe während der Grundschulzeit.
Den Eltern und Kindern steht ein unkompliziertes und erreichbares Beratungssystem zur Verfügung, um bei Problemen angemessene Lösungen finden zu können.
Die Beratung kann beispielsweise in Einzelgesprächen, Round-Table-Gesprächen, in Telefongesprächen oder auch bei Elternabenden erfolgen.
Aufgabe aller Lehrer*innen ist neben Unterrichten, Erziehen und Beurteilen die Beratung. Die erste Ansprechperson ist daher zuerst immer die Klassenleitung.
Sollte es darüber hinaus noch Gesprächsbedarf geben, besteht an unserer Schule die Möglichkeit, das Beratungsteam hinzuzuziehen. Die Kontaktdaten finden sie auf dem Beratungsflyer.
Sie können sich auch gerne bei nachstehenden Institutionen über Hilfsangebote informieren.
An der Grundschule am Bullerdiek ist Lisa Wiemeyer als Schulsozialarbeiterin tätig. Schulsozialarbeit stellt ein Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule dar und richtet sich an alle am Schulleben Beteiligte, wie z.B. Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern und Personensorgeberechtigte.
Die Schulsozialarbeit kann ihr Kind u.a. in folgenden Punkten unterstützen:
bei familiären Problemen
bei Verhaltens- oder sozialen Auffälligkeiten
bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten auf Grund emotionaler oder sozialer Probleme
bei Konflikten mit Mitschüler*innen oder Lehrer*innen
bei persönlichen Problemlagen und Anliegen
Auch sie als Elternteil oder Personensorgeberechtigte*r können mich gern kontaktieren. Schwerpunkte der Elternteile liegen in:
der Beratung bei familiären Konflikten
der Vermittlung bei Konflikten zwischen Eltern, Schüler*innen und Schule
der Vermittlung an geeignete, außerschulische Unterstützungsmöglichkeiten
Eine Beratung ist freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht. Weitere Personen oder Hilfemaßnahmen werden, soweit möglich, nur mit ihrem Einverständnis eingeleitet.
Termine sind nach vorheriger Absprache per Mail an kurzfristig möglich.